Mietrecht

 Mietrecht

Im Rahmen eines Mietverhältnisses kann es zu zahlreichen Interessenkonflikten und Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter kommen. Für Mieter und für Vermieter ist es daher besonders wichtig, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mietverhältnisses zu kennen.

Im Rahmen des Mietrechts, insbesondere des Wohnraummietrechts, berate und vertrete ich Mieter und Vermieter. So kenne ich die jeweiligen Vorgehensweisen der anderen Seite und kann diese bei meiner Tätigkeit für Sie berücksichtigen. 

Meine Leistungen im Bereich des Mietrechts umfassen insbesondere folgende Bereiche:
  • Prüfung der Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln
  • Kündigung von Mietverträgen z. B. wegen Eigenbedarfs und die Abwehr von Kündigungen
  • Klagen auf Räumung und Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag /z. B. auf Mietzahlung, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche von Mietern und Vermietern)
  • Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Klärung sonstiger Fragen im Zusammenhang mit der Umlage von Betriebskosten
  • Kaution
  • Selbstverständlich biete ich nicht nur Beratung und Vertretung in den oben dargestellten Bereichen des Mietrechts, sondern bei sämtlichen mietrechtlich relevanten Themen an. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit dem zulässigen Mietgebrauch, der Untervermietung, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen und ob eine wirksame Befristung des Mietverhältnisses vereinbart worden ist. 
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