
Haben Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten?
Wenn Ihnen als Beschuldigter ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde, signalisiert dies, dass die Ermittlungsbehörden bereits von einem Anfangsverdacht gegen Sie ausgehen. Nach dem Zugang des Schreibens erscheint es erstmal verlockend, durch eine Aussage oder schriftliche Äußerung den Verdacht aus der Welt zu schaffen. Doch genau hier liegt ein Risiko. Es lässt sich kaum einschätzen, wie die Aussage auf die Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund des Akteninhalts wirkt und ob die Aussage wirklich die erhoffte den Tatvorwurf entkräftende Wirkung hat.
Warum Sie jetzt nicht selbst aktiv werden sollten
Ihr persönlicher Ansprechpartner im Strafrecht
Als erfahrener Strafverteidiger übernehme ich Ihre Angelegenheit persönlich. Sobald Sie sich an mich wenden, übernehme ich für Sie die Kommunikation mit der Polizei, vom Abmelden des Termins bis hin zur Beantragung der Akteneinsicht. Erst wenn ich den vollständigen Akteninhalt analysiert habe, bespreche ich gemeinsam mit Ihnen, unter Berücksichtigung der von Ihnen hier gemachten Angaben, ob Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollten. Bei günstiger Sachlage setze ich mich zudem dafür ein, dass das Verfahren komplett eingestellt wird.
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