Bild zeigt blaues Außenschild einer Polizeistation

Haben Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten?

Wenn Ihnen als Beschuldigter ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde, signalisiert dies, dass die Ermittlungsbehörden bereits von einem Anfangsverdacht gegen Sie ausgehen. Nach dem Zugang des Schreibens erscheint es erstmal verlockend, durch eine Aussage oder schriftliche Äußerung den Verdacht aus der Welt zu schaffen. Doch genau hier liegt ein Risiko.  Es lässt sich kaum einschätzen, wie die Aussage auf die Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund des Akteninhalts wirkt und ob die Aussage wirklich die erhoffte den Tatvorwurf entkräftende Wirkung hat. 


Warum Sie jetzt nicht selbst aktiv werden sollten

Auszusagen, ohne dass Sie den genauen Stand der Ermittlungen kennen, kann fatale Folgen haben. Jede Bemerkung kann ein erhebliches Risiko in sich tragen. Dieses gilt auch wenn Sie letztlich unschuldig sind. Jede Äußerung kann von den Ermittlungsbehörden anders interpretiert werden, als Sie dieses beabsichtigen. Daher rate ich grundsätzlich erstmal dazu, jedenfalls zunächst zu schweigen und erst nach erfolgter Akteneinsicht auf der Grundlage der dann vorliegenden Informationen Angaben zu machen.  
 

Ihr persönlicher Ansprechpartner im Strafrecht

Als erfahrener Strafverteidiger übernehme ich Ihre Angelegenheit persönlich. Sobald Sie sich an mich wenden, übernehme ich für Sie die Kommunikation mit der Polizei, vom Abmelden des Termins bis hin zur Beantragung der Akteneinsicht. Erst wenn ich den vollständigen Akteninhalt analysiert habe, bespreche ich gemeinsam mit Ihnen, unter Berücksichtigung der von Ihnen hier gemachten Angaben, ob Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollten. Bei günstiger Sachlage setze ich mich zudem dafür ein, dass das Verfahren komplett eingestellt wird.


Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation besprechen.