Rechtsanwalt in Osnabrück

Strafrecht

Gegen Sie wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt oder es ist bereits ein Strafbefehl ergangen? Mit langjährigen Erfahrung steht Ihnen Rechtsanwalt Joachim Gnaß mit umfassender Beratung und Vertretung vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gegebenenfalls stattfindenden Rechtsmittelverfahrens zur Seite. Da die entscheidenden Weichenstellungen oft früh erfolgen, ist es wichtig, von Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an seine Rechte zu kennen.

Insbesondere in den folgenden Bereichen des Strafrechts übernimmt Rechtsanwalt Gnaß Ihre Verteidigung:

  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Betrug, Erpressung, usw.)
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Köperverletzung usw.
  • Straßenverkehrsdelikte (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs u.a.)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Nötigung, Freiheitsberaubung)
  • Aussage- und Rechtspflegedelikte(falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Verdächtigung usw.)
  • Sexualstrafsachen
  • Urkundenstraftaten
  • Beleidigung, Verleumdung 
  • Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei
  • Kapitalstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verteidigung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
  • Einspruch im Strafbefehlsverfahren
  • Verteidigung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung
  • Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
  • Vertretung im Berufungs- oder Revisionsverfahren