Im Zivilrecht geht es insbesondere um die Geltendmachung und die Abwehr von Forderungen. Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Rechtsgebiete, soweit diese nicht, wie zum Beispiel das Familien- und Erbrecht, einem speziellen Gebiet zugeordnet sind. Es geht bei dem allgemeinen Zivilrecht insbesondere um die Rechtsfrage, ob ein Anspruch entstanden ist.
Im Zivilrecht ist Rechtsanwalt Joachim Gnaß schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen tätig: