Zivilrecht

Zivilrecht

Neben den Schwerpunkten des Mietrechts und des Strafrechts besteht in meiner Kanzlei der Interessenschwerpunkt des Zivilrechts. Das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, welches sich mit den rechtlichen Beziehungen, insbesondere mit Ansprüchen zwischen natürlichen und juristischen Personen befasst. Die für das materielle Zivilrecht in der Regel maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. 

Neben den Fragestellungen des Allgemeinen Zivilrechts liegt ein Interessenschwerpunkt insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des Familienrechts. Im Familienrecht sind häufig die Rechtsfragen um die Ehescheidung von Bedeutung. Bevor eine Ehe geschieden werden kann, ist in der Regel zumindest ein Jahr der Trennung erforderlich. Bereits in dieser Phase sind häufig zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. Mit dem Antrag auf Scheidung stellen sich dann zahlreiche weitere rechtliche Fragen, wie zum Beispiel die des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung usw.

Sofern Sie in Sachen des Zivilrechts eine Rechtstreitigkeit haben, können Sie sich gerne mit einer Vorabanfrage an mich wenden. 
Share by: